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01.06.2004 Nach jahrelangem Tauziehen konnte
sich die OECD auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Anhebung der Umweltstandards
für ECAs einigen. Die Kontrollbank setzte die Einigung um, indem sie
ihr eigenes Umweltprüfverfahren überarbeitete. Das neue Verfahren
tritt heute in Kraft. Substanziell hat sich dabei jedoch kaum etwas verändert.
Es wird zwar in Zukunft nach höheren Standards geprüft werden
– inwiefern aber eine Nicht-Einhaltung der Umweltstandards Auswirkungen
auf die Vergabepolitik haben wird, bleibt völlig offen.
Neu ist, dass Projekte nach etwas klareren Kriterien klassifiziert - und anschließend unterschiedlich intensiv geprüft werden. Die zweite Erneuerung besagt, dass 30 Tage vor einer endgültiger Zustimmung durch der Kontrollbank, Umweltinformationen veröffentlicht werden müssen um eventuelle Einsprüche oder zusätzliche Informationen der Bevölkerung zu berücksichtigen. Allerdings, so wird zugegeben, erfolgt die Veröffentlichung erst nachdem der Vertrag zwischen Importeur und Exporteur bereits unterzeichnet ist. Die Liste der aktuellen Projekte: http://www.oekb.at/control/index.html?id=1213270 Was heißt das in der Praxis? Die Einigung im Grundgeschäft
kommt in der Praxis nur zustande, wenn sich der Exporteur auf die von
der Kontrollbank zugesagten Haftungen oder Kredite verlassen kann. Dass
die Kontrollbank nach erfolgter Vertragsunterzeichnung doch noch einen
zugesagten Kredit oder Haftung zurückziehen könnte, ist in der
Praxis also ausgeschlossen. Ihr Ruf wäre bei eine solchen Aktion
in kürzester Zeit zerstört. Der praktische Wert der Regelung
ist somit nahezu unbedeutend. Nach wie vor wird so mit doppeltem Maß gemessen. Umweltstandards, die für die EU selbstverständlich sind und technisch wie wirtschaftlich von den Unternehmen täglich erfüllt werden, sollen nicht gelten, wenn ein Unternehmen im Ausland tätig wird. Offensichtlich gilt die Umwelt außerhalb Österreichs als weniger schützenswert. Immer noch muten wir anderen zu, was wir selbst nie dulden würden.
1. Die Nicht-Einhaltung der Standard muss keinerlei Konsequenzen haben. Die Regelung lässt völlig offen, ob und wie die Nicht-Einhaltung die Vergabepraxis beeinflusst. 2. Nach wie vor ist für das Parlament, wie für die Öffentlichkeit
keinerlei Einsichtnahme zu entscheidungsrelevanten Zeitpunkten möglich. Eine detaillierte Stellungnahme zum neuen Umweltprüfverfahren kann unter eca-watch@gmx.at angefordert werden. |